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Grabarten

Särge und Urnen können in verschiedenen Gräbern beigesetzt werden. Grabsteine, Gedenksteine und Kreuze dürfen nur gemäß der jeweils gültigen Friedhofsordnung aufgestellt werden.

Das Wahlgrab
Das Wahlgrab wird von den Angehörigen ausgewählt. Sie können die Grabstätte individuell gestalten (beispielsweise mit Gedenksteinen oder Kreuzen) und werden diese später pflegen. Die Größe des Wahlgrabes entscheidet darüber, wie viele spätere Verstorbene darin noch Platz finden können. So kann es zu einem Ruheplatz für die gesamte Familie werden, denn die Ruhezeiten können verlängert werden.

Das Reihengrab
Die Grabstelle kann nicht ausgewählt werden. In einem Reihengrab kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Bei den meisten Friedhöfen in Hamburg beträgt die Ruhezeit zwischen 20 und 25 Jahren. Die Ruhezeit kann nicht verlängert werden.

Das Rasenreihengrab
Eine besondere Form des Reihengrabes ist das Rasenreihengrab. Hier übernimmt der Friedhofsträger die Grabpflege. Die Hinterbliebenen können ein Grabmal aufstellen (gemäß der jeweiligen Friedhofsordnung).

Das Urnengemeinschaftsgrab
Bei dem Gemeinschaftsgrab ist der Name des Verstorbenen auf einer Gedenktafel vermerkt. Eine Bepflanzung der Grabstelle ist nicht möglich. Die Pflege der Grabstelle übernimmt der Friedhofsträger.

Das Kolumbarium
Die Urne des Verstorbenen wird in einer Wandnische beigesetzt. Die Nische wird entweder mit einer Steinplatte verschlossen, auf der der Name des Verstorbenen steht, oder mit einer Glasplatte, durch die die Urne des Verstorbenen sichtbar ist. Das Gebäude befindet sich auf dem Friedhof.

Die Urnenwand
Die Urne des Verstobenen wird in einer Wandnische beigesetzt. Im Unterschied zum Kolumbarium steht die Urnenwand nicht in einem Gebäude. Die Nische wird mit einer Steinplatte verschlossen, auf der der Name des Verstorbenen steht.

Das anonyme Grab
Die genaue Lage der Erd- oder Urnengrabstelle ist den Angehörigen nicht bekannt. Die Beisetzung erfolgt meist ohne Angehörige.

 

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